Die Mitgliedsstaaten der EU verpflichten sich mit der Energieeffizienzrichtlinie (EED) zu mehr Klimaschutz und nachhaltiger Nutzung fossiler Energieträger. Die Vorgaben sollen mit der Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) zukünftig gesetzlich geregelt werden.
Gemäß den Anforderungen der neuen Richtlinie werden Vermieter und Hausverwalter dazu verpflichtet Bewohnern monatlich Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen.
Die Energieeffizienzrichtlinie der EU muss in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland erfolgt dies durch die Novellierung der Heizkostenverordnung. Aktuell bereiten wir uns auf die Umsetzung vor. Eine Änderung der Heizkostenverordnung ist durch den Gesetzgeber in Vorbereitung.
Grundlage für die geforderte monatliche Verbrauchsinformation bildet eine Datenerfassung per Fernauslesung. Mit dieser Technik können Daten übertragen und direkt verarbeitet, visualisiert und dem Verbraucher zur Verfügung gestellt werden.
Was sind die Ziele dieser Richtlinie?
Nur wer seinen Verbrauch kennt, kann natürliche Ressourcen schonen und den eigenen Energiebedarf senken. Die Verbraucher sollen über den eigenen Verbrauch zu sensibilisiert werden und somit Einsparmöglichkeiten erkennen. Das schont unser Klima und hilft, den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Ein angepasstes Verbrauchsverhalten hilft beim Sparen.
Welche Daten sollen zur Verfügung gestellt werden?
Laut EED müssen der Abrechnung mindestens die folgenden Informationen angefügt werden:
- Verbrauch des Nutzers im letzten Monat
- Vergleich des Verbrauchs mit dem Verbrauch des Vormonats des Nutzers, sowie dem entsprechenden Monat Vorjahres
- Vergleich mit dem Verbrauch eines normierten oder durch Vergleichstests ermittelten Durchschnittsnutzers derselben Kategorie
Aktuell planen wir bereits die Vorbereitung der Umsetzung der neuen Heizkostenverordnung in Verbindung mit der EED Richtlinie. Um Ihre Verbrauchsdaten zukünftig zu erhalten melden Sie sich bitte im Mieterportal der wewobau an.